Hotel Lidó




UNSER LIEBER GAST!
 
 
 
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass nach geltendem Recht* a
Unterkunftsvermittlung in Ungarn nach dem 1. September 2021
die personenbezogenen Daten aller Gäste im Sinne des Gesetzes im Sinne von a
Unterkunftsanbieter über einen Dokumentenleser, den Unterkunftsverwalter
sie müssen in ihrer Software erfasst und dann an einen Speicherort,
die Guest Information Closed Database (VIZA), übertragen werden.
Die zu erfassenden Daten:
 
Zur Erfassung der Daten kann der Gast, der die Beherbergungsleistung in
Anspruch nimmt, identifiziert werden
Legen Sie beim Beherbergungsbetrieb Ihren Personalausweis, 
Führerschein oder Reisedokument vor.
Wird das Dokument nicht vorgelegt, wird der
Beherberger die Beherbergungsleistung verweigern.
Aufgrund der Ermächtigung des Gesetzes ist der 
Beherbergungsbetrieb berechtigt, dies zu verlangen
den Ausweis des Gastes, und der Gast muss ihn vorzeigen.
 
Bitte planen Sie Ihre Anreise und Anreise entsprechend!
 
Wir danken Ihnen für Ihre freundliche Zusammenarbeit!
 
● Familien- und Vorname;
 
● Name und Vorname bei der Geburt;
 
● Geburtsort;
 
● Geburtszeitpunkt;
 
● Geschlecht des Gastes;
 
● Staatsbürgerschaft;
 
● Familienname und Geburtsname seiner Mutter
 (sofern im Ausweisdokument enthalten);
 
●persönliche Identifikations- oder Reisedokumentidentifikationsdaten;
 
● bei Drittstaatsangehörigen** Visums- oder
 Aufenthaltstitelnummer, Datum und Ort der Einreise.

 


Bitte planen Sie Ihre Anreise und Anreise entsprechend!
 
Wir danken Ihnen für Ihre freundliche Zusammenarbeit!

 

* ANWENDBARES GESETZ:
 
● CLVI von 2016 zu den staatlichen Aufgaben für die Entwicklung
 touristischer Gebiete. Gesetz;
 
● 235/2019 über die Umsetzung des Gesetzes über staatliche Aufgaben zur
 Entwicklung von Tourismusgebieten. (X. 15.) Regierungsverordnung;
 
● 414/2015 über die Regeln für die Ausstellung von Personalausweisen
 und die einheitliche Erfassung von Gesichtsbildern und
 Unterschriften. (XII. 23.) Regierungsverordnung.
 
** Drittstaatsangehörige: II von 2007 über die Einreise und den
 Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen. Personen unter dem Gesetz

 

 

 






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